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Elektrische Anlagen

Etwa 30 Prozent der durch die Sachversicherer registrierten Brände gehen auf Mängel in den elektrischen Anlagen zurück. All diese Brände können vermieden werden, wenn die elektrischen Anlagen mangelfrei gehalten werden, was nur durch fachgerechte und regelmäßige Prüfung gewährleistet werden kann.

Der Hauptgrund für Mängel liegt im kontinuierlichen Verändern der Anlagen, sei es durch äußere Eingriffe oder normalen Verschleiß. Nur elektrische Anlagen, die fachgerecht instand gehalten und wiederkehrend geprüft werden, bieten ein ausreichendes Maß an Betriebssicherheit und damit ein Höchstmaß an Personen-, Sach- und Brandschutz.

Der Verband der Sachversicherer (VdS) hat deshalb die sogenannte Feuerklausel (Klausel 3602) geschaffen. Diese besagt, dass elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen von einem VdS-anerkannten Sachverständigen zu prüfen sind.

Wir bieten Ihnen zuverlässige und normengerechte VdS-Prüfungen von elektrischen Anlagen, sowohl von Starkstromanlagen und der Elektroinstallation, als auch von elektrischen Betriebsmitteln, Ausrüstung und Geräten.

Unser Betätigungsfeld auf dem Gebiet elektrischer Anlagen:
  • Jährliche wiederkehrende Prüfungen nach Klausel 3602 gemäß den Auflagen der Sachversicherer in Industrie- und Gewerbebetrieben
  • Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen gemäß den Auflagen der Bauaufsichtsbehörde in Warenhäusern, Hotels, Versammlungsstätten, Garagen und in sonstigen Gebäuden besonderer Art oder Nutzung (nach SPrüfV)
  • Wiederkehrende Prüfungen von Betriebsmitteln gemäß BGV-A3 und GUV 2.10
  • Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen nach den Regeln der Technik
  • Untersuchungen und Beratung bei technischen Problemen